Erhebung von Studienbeiträgen für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig
200 Studierenden aus ganz NRW – leider nicht war der Andrang aus Münster selber nicht ganz so groß (obwohl mensch die Demo gut in die laufenden O-Wochen hätte einbauen können) – demonstrierten vom Hauptbahnhof zum Oberverwaltungsgericht. Doch es half nichts. Drinnen – gut abgeschirmt von der begleitenden Geräuschkullisse der abschließenden Kundgebung und Redebeiträgen von VertreterInnen des Kinderschutzbundes, des Studienkollegs, der GEW, des AStAs und des ABS – verkündete der Richter seelenruhig sein Urteil.
Die Klage einer Paderborner Studentin, die die Uni Paderborn auf Rückzahlung ihrer Studienbeiträge u.a. wegen des Verstoßes der Erhebung von Studienbeiträgen gegen den Sozialpakt verklagt hatte, wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen – was natürlich nicht heißt, dass hier jetzt alles zu Ende sein muss. Auch hiergegen kann geklagt werden.
Mehr dazu findet ihr…
… in der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster
… auf der Seite des AStAs
… im wdr
… auf hopowatch
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