Aktuelle Lage — Protest — Befreiung
Aktuelle Lage
Nun ist es auch an der Uni Münster soweit. Die Studierenden werden zur Kasse gebeten. Mit Beginn des Wintersemester 07/08 dürft auch ihr für euer Studium an der WWU bezahlen.
Chronologie
Doch wir haben uns nicht widerstandslos in unser Schicksal ergeben. Hier eine kleine Chronologie der Ereignisse…
Seit ein paar Jahren hat es in NRW Studienkonten gegeben – eine Art Studienguthaben des einzelnen Studierenden, von dem jedes Semester ein bestimmter Betrag abgebucht wurde und wenn es leer war (also nach 1,5facher Regelstudienzeit), musste dann halt bezahlt werden – die von Studierenden, die die vorgeschriebene Studiendauer überschritten hatten, 650€ verlangten.
Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus Karlsruhe war dann der Auslöser für eine rasante Entwicklung hin zur Einführung von allgemeinen Studiengebühren in den gemeinsten Bundesländern.
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Hamburg und das Saarland klagten damals gegen das Hochschulrahmengesetz, das seit 2002 die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester in allen Bundesländern verbot. Mit dem Urteil vom 26. Januar 2005 wurde dieses allgemeine Verbot als Eingriff in die Gesetzgebungskompetenzen der Länder und damit für verfassungswidrig erklärt (wir erinnern uns: Bildungssache ist laut Grundgesetz Ländersache). Dies gab den Startschuss für ein Wettrennen der Länder, wer am schnellsten die Studierenden zur Kasse bitten kann.
In NRW wurde dann auch schon am 16.03.2006 das Gesetz mit dem Oxymoron als Namen: Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (kurz HFGG) verabschiedet. Dieses enthält das Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (StBAG), das es den Universitäten freistellt zu welchem Zeitraum sie für wen Studiengebühren in welcher Höhe einführen. Es begrenzt die Studiengebühren lediglich (bis jetzt!) auf maximal 500€ für EU-BürgerInnen (für Ausländische Studierende dürfen zudem Betreuungsentgelte erhoben werden), regelt die Einführung eines landesweiten Ausfallfonds, in den 18% der Studiengebühren fließen und der die NRW.Bank schützt, indem er einspringt, wenn Studierende ihren Kredit nicht zurückzahlen können und regelt das Wintersemester 2006/07 als frühesten Erhebungszeitraum.
Und prompt beschäftigte mensch sich dann auch an der Uni Münster mit Konzepten zur Einführung von Studiengebühren. Zunächst wurden zwar entsprechende Initiativen des Rektorats durch Sprengung des Senats (das höchste beschlussfassende Gremium der Universität – siehe auch HoPo-Lexikon) und anschließender Rektoratsbesetzung im Mai 2006 aufgehalten. Als einziges Institut der Universität hat sich übrigens die Soziologie an die Seite der Studierenden gestellt und sich eindeutig gegen die Einführung von Studiengebühren ausgesprochen. Doch unter der neuen Rektorin Nelles (die vor der Wahl immer behauptet hat sie wäre Gebührengegnerin) wurden diese Pläne dann wieder aufgenommen und im Februar 2007 konnte zwar auf der legendären Senatssitzung auf der ehemaligen Raketenabschussrampe in Handorf ein Beschluss noch verhindert werden, gleichzeitig wurde jedoch eine Kommission gebildet, die die Notwendigkeit von Studiengebühren an der Uni Münster erörtern sollte.
Dies war wohl der Anfang vom Ende… denn in genau dieser Kommission sind die Entwürfe entstanden, die wir jetzt als „Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben der WWU Münster“ und „Grundsätze zur Verteilung und Verwendung von Studienbeiträgen an der WWU Münster“ kennen. Diese wurden dann am 15. März 2007 vom Senat angenommen und Studienbeiträge in Höhe von 275 € beschlossen.
Auf Grundlage dieses Beschlusses dürft ihr und wir in diesem Semester zum ersten Mal als Kunden für eure Semester bezahlen. Eure Gelder (abzüglich der 18%, die an den NRW weiten Ausfallfonds gezahlt werden und den Geldern, die gleich zu Anfang pauschal für Verwaltungskosten eingerechnet werden) sollen dann nur für die „Verbesserung der Lehre“ eingesetzt werden. Doch was ist das schon? Dies soll von paritätisch mit Studierenden besetzten Kommissionen entschieden werden – das bedeutet, dass immer die Hälfte der Mitglieder in den Kommissionen der Statusgruppe der Studierenden angehören müssen. Solche Kommissionen gibt es auf Lehreinheits- (bei uns also Erziehungs- und Sozialwissenschaften), Fachbereichs- und Uniebene.
Viele Fachschaften vertreten inzwischen die Auffassung: Jetzt, wo Studiengebühren erhoben werden, müssen die doch auch sinnvoll eingesetzt werden, also müssen wir uns auch entsprechend einbringen. Dass mensch aber nicht zwangsläufig so denken muss, seht ihr z.B. in der Stellungnahme der FS Soziologie in der Feuer&Flamme des letzten Semesters.
Protest
Aber das ist nicht die einzige Möglichkeit, wie auch jetzt noch an der Uni gegen Studiengebühren gekämpft wird.
Gebührenboykott: Gebührenboykott heißt, dass Studierende ihre Studiengebühren bei der Rückmeldung nicht direkt an die Universität überweisen, sondern dass die Gelder auf ein Treuhandkonto, das vom AStA eingerichtet und zusammen mit einem Anwalt verwaltet wird, eingezahlt werden. Ziel ist es dabei, möglichst viele Leute zu diesem Schritt zu bewegen (in Münster war es ein gefordertes Quorum von 20% der Studierenden). Wird dieses erreicht, dient es als Druckmittel um mit dem Rektorat neu in Verhandlung zu treten und die Diskussion zu Studiengebühren wieder neu aufzufrischen. Wird das Quorum nicht erreicht, wird das Geld direkt an die Uni weiter überwiesen. So wie hier geschehen bei der Rückmeldung zum Wintersemester 07/08. Die Befürchtungen bezüglich eine Exmatrikulation haben sich in Münster nicht bewahrheitet. Die 3587 Boykottierenden hatten durch ihre Teilnahme also keinerlei Nachteile.
Während der Wahlen im letzten November fand eine Urabstimmung darüber statt, ob ein erneuter Boykott der Studiengebühren durchgeführt werden soll. Von abgegebenen 9615 Stimmen entfielen dabei 5397, als 56, 13% auf JA.
Eine Gruppe von Aktiven traf sich und entschied mit knapper Mehrheit, dass der Boykott aufgrund der extrem kurzen Vorbereitungszeit nicht zum Sommersemester, sondern zum nächsten Wintersemester (08/09) durchgeführt werden soll. Wenn ihr in die Planung des Boykotts eingebunden werden wollt, findet ihr dazu mehr Informationen in der Mitmach-Ecke.
Klagen: Bundesweit klagen derzeit Studierende und ASten gegen die Erhebung der Studiengebühren. Auch münsteraner beteiligen sich als Musterkläger oder Unterstützer an diesem Prozess. Geklagt wird unter anderem, weil das Gesetz gegen das Grundgesetz und die NRW-Verfassung verstößt. Näheres zu diesem Thema erfahrt ihr auf der Seite des AStAs www.asta.ms.
Außerdem wird geklagt, weil die Einführung allgemeiner Studiengebühren gegen den UN-Pakt über soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte (UN-Sozialpakt) verstößt. Dieser beinhaltet die Verpflichtung, den Zugang zu Bildung und das Bildungssystem gebührenfrei zu halten. Nachdem die Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden abgelehnt wurde, wurde auch die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster am 9.10.2007 abgelehnt und auch keine weitere Revision zugelassen. Für diesen Tag hatten Studierende aus ganz NRW eine Demonstration mit anschließender Kundgebung organisiert. Obwohl keine weitere Revision zugelassen wurde, haben StudierendenvertreterInnen angekündigt, die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anzufechten – die juristischen Mittel sind also noch längst nicht ausgeschöpft.
Am 13. März hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Revision zugelassen. Es hat damit also anerkannt, dass der UN-Sozialpakt auch Bundesrecht ist. Wenn es nun konsequent entscheidet, müsste es also zu dem Schluss kommen, dass die Erhebung von Studiengebühren nicht rechtens war und ist und deshalb abzuschaffen sind. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest, das Aktenzeichen lautet: Az.: 6 C 16.08.
Weiteres: auch ansonsten gibt es immer wieder Aktionen, in denen auf Studiengebühren und deren sozial selektierenden Wirkungen hingewiesen wird. Vieles davon wird von der offenen Uni mitinitiiert, die sich nach der Schlossbesetzung im Mai 2006 gegründet hat. Zum Beispiel bauten sie im Rahmen der Skulptur-Projekte ein Gehirn, organisieren Veranstaltungen wie zum Beispiel während des Besuchs des Dalai Lamas. Infos findet ihr deshalb immer auf der Seite der offenen Uni (www.oums.de) oder des AStAs (www.asta.ms)
Befreiung
Generell gilt, jeder muss erst mal seine 275€ im Semester zahlen. Dann kann aber bis zum Beginn des jeweiligen Semesters eine (teilweise) Befreiung beantragt werden (also 30.09. für ein WS und 31.03. fürs SS). Dazu findet ihr auf den Seiten des Studierendensekretariats ein Online-Portal, in dem ihr nachdem ihr euch mit eurer Uni-Kennung eingeloggt habt, euren persönlichen Stand nachsehen könnt. Außerdem könnt ihr dort den Befreiungsantrag ausdrucken, den ihr zusammen mit der entsprechenden Bescheinigung im Studierendensekretariat einreicht.
Und nach dem ganzen Technischen… auch noch die Gründe, aus denen ihr – sofern ihr die notwendigen Bedingungen erfüllt – eine Befreiung beantragen könnt (nähere Informationen bekommt ihr dazu auch im Asta, im Studierendensekretariat und deren Broschüren, sowie auf den Internetseiten der Uni):
- Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern
- Studienzeitverlängernde Auswirkung einer Behinderung oder eine schweren Erkrankung
- Mitwirkung als gewählte Vertreter/in in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft oder der Studentenwerke sowie die Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- Mitwirkung als gewählte Vertreter/in der Fachschaftsräte der Studierendenschaft
- Angehörigkeit in einem A-, B- oder C-Kader der nordrhein-westf. Olympiastützpunkte
- Praktika und Auslandssemester (siehe weiterführende Informationen
So… das soll’s zu diesem Thema erst einmal gewesen sein… viel Spaß beim Studieren… jetzt wird ja alles besser, seit wir für unsere Bildung auch bezahlen!?!?





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